Krankenversicherung Beratung 2024

Das Wichtigste in Kürze: Wichtige Leistungen in der privaten Krankenversicherung (PKV)

  • Primärarzt- und Hausarzttarife: Günstigere Beiträge, aber eingeschränkte Arztwahl – Vorteile und Nachteile dieser Tarifmodelle.
  • Anschlussheilbehandlung (AHB) und Reha-Maßnahmen: Voraussetzungen, Kostenübernahme und Unterschiede – so finden Sie den passenden Tarif.
  • Wahlärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung): Vorteile, Kosten, rechtliche Rahmenbedingungen – alles Wissenswerte für eine gute Entscheidung.
  • Kostenerstattung vs. Kostenzusage: Welche Variante der Leistungsabrechnung ist für Sie die richtige?
  • Beitragsberechnung: Wie Ihre Krankenversicherungsbeiträge in der PKV berechnet werden.
  • Wechsel in die PKV: Wann und wie der Wechsel von der GKV in die PKV möglich ist.
  • Tarifoptionen: Ambulante, stationäre oder vollstationäre Tarife – welche Leistungen sind für Sie wichtig?
  • Zahnleistungen: Erstattungssätze, Zahnzusatzversicherung, Wartezeiten – alles Wichtige rund um die Zahngesundheit in der PKV.
  • Zusatzleistungen: Krankentagegeld, Unfallversicherung und Co. – welche Zusatzleistungen passen zu Ihren Bedürfnissen?
  • Vergleich von PKV-Tarifen: So finden Sie den besten Tarif für Ihre individuellen Bedürfnisse.

Krankenversicherung Beratung
Krankenversicherung Beratung – Tarife vergleichen und wichtige Leistungen lesen

Beratung zur Krankenversicherung vernachlässigt oft wichtige Leistungen

Der Wechsel von der GKV in die PKV kann für viele Menschen attraktiv sein. Doch bevor Sie diesen Schritt wagen, sollten Sie sich unbedingt umfassend und kompetent beraten lassen.

Leider ist die Qualität der Beratung in diesem Bereich nicht immer optimal. Viele Angebote im Internet, die mit wenigen Fragen einen individuellen und maßgeschneiderten Versicherungsschutz versprechen, halten oft nicht, was sie versprechen.

  • Beratung zur PKV: Eine gute Beratung zur PKV sollte alle wichtigen Themen abdecken, wie z. B. Zahnersatz, Chefarztbehandlung, Heilmittel, Hilfsmittel und Psychotherapie.
  • Wechsel in die PKV: Der Wechsel in die PKV ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für Angestellte ist z. B. das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) eine Voraussetzung.
  • Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): Die JAEG ist die Grenze, ab der Arbeitnehmer in der Regel nicht mehr pflichtversichert in der GKV sind. Im Jahr 2024 liegt die JAEG bei 69.300 Euro.

Tipp: Lassen Sie sich vor einem Wechsel in die PKV von einem unabhängigen Versicherungsberater beraten. Dieser kann Ihnen helfen, den für Sie besten Tarif zu finden und Ihre individuellen Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Krankenversicherung Angebote vergleichen

Krankenversicherung Beratung
Krankenversicherung - Beratung

Bei der Suche nach der richtigen privaten Krankenversicherung (PKV) greifen viele Menschen auf Tests und Rankings zurück, um sich einen objektiven Überblick zu verschaffen. Schließlich geht man davon aus, dass die dort präsentierten Tipps und Ratschläge von Experten stammen und man so keine gravierenden Fehler bei der Auswahl der unzähligen PKV-Tarife machen kann.

Doch Vorsicht ist geboten! Denn nicht alle Tests und Rankings sind seriös und können zu Fehlentscheidungen führen.

Warum Sie viele Testergebnisse, auch von bekannten Unternehmen, mit Vorsicht genießen sollten, erfahren Sie in unserer Beratung.

  • Testberichte: In Zeitschriften und im Internet finden sich zahlreiche Ratgeber, Tests und Empfehlungen zur Auswahl einer passenden PKV. Laien erkennen “handwerkliche” Fehler in diesen Tests oft nicht. Bei genauerer Betrachtung fällt jedoch auf, dass manche Empfehlungen nicht zu den realen Kostenrisiken passen.
  • Empfehlungen: Auch Empfehlungen zur Auswahl bestimmter Tarife sollten mit Vorsicht betrachtet werden. In der Regel fehlen bei den Empfehlungen die nachvollziehbaren Begründungen. Das “Warum” sollte immer klar und verständlich dargestellt sein.

Tipps:

  • Verlassen Sie sich nicht blind auf Tests und Rankings.
  • Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung.
  • Holen Sie sich unabhängige Beratung von einem Experten.
  • Achten Sie auf die Methodik und die Seriosität der Tests.
  • Fragen Sie nach den Begründungen für die Empfehlungen.

Arztkosten in Deutschland: So setzen sie sich zusammen

Die Kosten für eine ärztliche Behandlung in Deutschland setzen sich aus verschiedenen Elementen zusammen. Grundlage für die Berechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese erlaubt Ärzten, drei verschiedene Arten von Kosten abzurechnen:

1. Gebühren:

  • Die eigentlichen Arztkosten, die nach der GOÄ für die jeweilige Leistung fällig werden.
  • Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gebührensatz (z. B. 1,3-facher Satz) und dem Faktor (z. B. 2,3) der jeweiligen Leistung.
  • Im Kapitel “Gebührenordnung” finden Sie weitere Informationen dazu.

2. Entschädigungen:

  • Vergütungen für Aufwendungen, die dem Arzt im Zusammenhang mit der Behandlung entstanden sind.
  • Dazu zählen z. B. Wegegeld oder Reisekosten, wenn der Arzt zum Patienten nach Hause kommen muss.

3. Ersatz von Auslagen:

  • Kosten, die dem Arzt für Materialien oder Geräte entstanden sind, die er bei der Behandlung verwendet hat.
  • Dies können z. B. Arzneimittel, Verbandstoffe oder Spritzen sein.

Das endgültige Honorar des Arztes berechnet sich aus dem Multiplizieren der jeweiligen Gebühren mit dem sogenannten Steigerungssatz. Der Steigerungssatz kann vom Arzt frei gewählt werden, liegt aber in der Regel zwischen 1,3 und 2,3.

Wichtig:

  • Die GOÄ ist eine Richtlinie, die für Ärzte Mindestgebühren vorgibt. Sie dürfen aber auch höhere Gebühren abrechnen, wenn dies nach den Umständen des Einzelfalls angemessen ist.
  • Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel die gesamten Kosten der ärztlichen Behandlung, die nach der GOÄ abgerechnet werden. Gesetzliche Krankenkassen hingegen erstatten in der Regel nur die Kassensätze, die niedriger sein können als die GOÄ-Gebühren.

Erklärung wichtiger Begriffe bei den Arztkosten in der Krankenversicherung

Belegarzt:

  • Ein Belegarzt ist ein Arzt, der nicht im Krankenhaus angestellt ist, aber dort seine Patienten (Belegpatienten) behandeln kann.
  • Er schließt mit dem Patienten einen Behandlungsvertrag ab.
  • Die Gebühren des Belegarztes werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
  • Die Gebühren müssen um 15% reduziert werden, da der Patient die Krankenhausleistungen nicht doppelt bezahlen soll.
  • Ausnahmen von der Minderungspflicht sind z. B. die Belegarztvisite, Wegegeld und Reisen sowie der Ersatz von Auslagen.
  • Das Krankenhaus erhält vom Patienten eine Vergütung für die Nutzung seiner Leistungen (Personal, Räume, Geräte) bei der Behandlung durch den Belegarzt.

Facharzt:

  • Ein Facharzt hat eine zusätzliche Ausbildung in einem bestimmten Fachgebiet absolviert.
  • Er darf die Bezeichnung “Facharzt für…” führen, z. B. Facharzt für Allgemeinmedizin oder Kardiologe.
  • Die Weiterbildung zum Facharzt erfolgt nach den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern.
  • Innerhalb eines Fachgebiets kann sich der Arzt auf einen Schwerpunkt spezialisieren, z. B. Allergologie.

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ):

  • Die GOÄ ist die Richtlinie für die Berechnung und Abrechnung der Vergütung für Arztleistungen, die nicht von der Sozialversicherung abgedeckt werden.
  • Sie enthält ein Gebührenverzeichnis, in dem die einzelnen Leistungen und die dafür fälligen Gebühren aufgeführt sind.
  • Der Arzt kann höhere Gebühren als in der GOÄ angegeben abrechnen, wenn dies nach den Umständen des Einzelfalls angemessen ist.
  • Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel die gesamten Kosten der ärztlichen Behandlung nach der GOÄ.
  • Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel nur die Kassensätze, die niedriger sein können als die GOÄ-Gebühren.

Hausarzt:

  • Der Hausarzt ist der erste Ansprechpartner bei gesundheitlichen Problemen.
  • Er ist in der Regel ein Allgemeinmediziner, Internist oder Kinderarzt.
  • Er kennt die Krankengeschichte und die Lebensumstände des Patienten und kann daher die geeignete Behandlung einleiten.
  • Er kann auch bei der Auswahl von Fachärzten und Kliniken beraten.
  • Der Hausarzt kann helfen, Doppeluntersuchungen und -behandlungen zu vermeiden.

Die Kostenerstattung in der PKV

Kostenerstattung:

In der PKV trägt der Patient die Kosten für seine Behandlung zunächst selbst vor und erhält diese anschließend von seiner Versicherung erstattet. Dies bedeutet:

Ablauf:

  1. Behandlungsvertrag: Der Patient schließt mit dem Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeuten etc. einen Behandlungsvertrag ab.
  2. Rechnung: Nach der Behandlung erhält der Patient vom Leistungserbringer eine Rechnung.
  3. Prüfung: Der Patient prüft die Rechnung auf Richtigkeit und Übereinstimmung mit der GOÄ.
  4. Erstattung: Der Patient kann die Rechnung entweder selbst bezahlen und anschließend bei der PKV einreichen (bei Selbstbehalt üblich) oder direkt an die PKV senden und erst später bezahlen (bei hohen Rechnungen).

Medikamente und Hilfsmittel: Für diese muss der Patient in Vorleistung gehen.

Krankenhausaufenthalt: Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Klinik und PKV. Der Patient erhält nur eine Kopie. Chefarztbehandlungen werden direkt dem Patienten in Rechnung gestellt.

Vorteile der Kostenerstattung:

  • Kostentransparenz: Der Patient kennt die Kosten seiner Behandlung und kann diese ggf. beeinflussen.
  • Eigenverantwortung: Der Patient ist angehalten, kostenbewusst zu handeln.

Wahlärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung):

Vertrag: Bei einer Chefarztbehandlung schließt der Patient einen schriftlichen Behandlungsvertrag mit dem Krankenhaus und ggf. mündliche Vereinbarungen mit den Chefärzten ab.

Leistungen: Der Vertrag umfasst alle Leistungen der Chefärzte und ggf. von ihnen beauftragten Ärzten.

Wahlleistungsvereinbarung: Diese muss schriftlich vor Behandlungsbeginn geschlossen werden. Das Krankenhaus muss den Patienten über die Kosten und den Inhalt der Vereinbarung informieren.

Vertretung: Der Chefarzt darf sich nur von seinem ständigen Vertreter vertreten lassen.

Rechnungsstellung: Chefärzte rechnen nach der GOÄ ab.

Besonderheiten:

  • Honorarvereinbarung: Nur für vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen möglich.
  • Höchstsatz der GOÄ: Für Leistungen, die nicht vom Chefarzt oder seinem Vertreter erbracht werden, gilt der Regelhöchstsatz.
  • Ausnahmen: Bestimmte Leistungen können nicht vom Chefarzt abgerechnet werden, wenn er sie nicht persönlich erbringt (z. B. Aufnahme- und Entlassungsuntersuchung, Visiten).
  • Minderungssatz: Die Gebühren des Chefarztes sind für eine Behandlung im Krankenhaus um 25% zu reduzieren.

Wahlleistungen im Krankenhaus:

Wahlleistungen sind Leistungen, die nicht zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehören. Dazu zählen z. B.:

  • Unterbringung in einem Ein-/Zwei-Bett-Zimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Zusatzleistungen wie z. B. Kosmetikbehandlungen oder Rooming-in

Ob und in welcher Höhe die PKV die Kosten für Wahlleistungen erstattet, hängt vom individuellen Tarif ab.

Wichtig:

  • Der Patient muss vor Inanspruchnahme einer Wahlleistung eine Wahlleistungsvereinbarung abschließen.
  • Die Vereinbarung muss schriftlich und vor der Leistungserbringung erfolgen.
  • Der Patient muss über die Kosten und den Inhalt der Vereinbarung informiert werden.

Arzt- und Behandlungskosten im Ausland: So bleiben Sie abgesichert

Abrechnung im Ausland:

Im Gegensatz zu Deutschland, wo die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) den Rahmen für die Abrechnung von Behandlungskosten bildet, gibt es im Ausland keine einheitliche Regelung. Die Kosten können daher deutlich höher ausfallen als in Deutschland.

Deshalb ist es wichtig, bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung (PKV) auf einen Tarif zu achten, der die im Ausland anfallenden Kosten angemessen abdeckt.

Versicherungsschutz im Ausland:

Grundsätzlich haben Privatversicherte in ganz Europa Versicherungsschutz. Außerhalb Europas gilt der private Vollschutz in der Regel mindestens einen Monat, bei vielen Anbietern bis zu drei Monate oder sogar länger. Die genaue Dauer des Versicherungsschutzes kann durch eine individuelle Vereinbarung vor Reiseantritt erweitert werden.

Auslandsreisekrankenversicherung:

Auch wenn der private Vollschutz im Ausland greift, kann eine gesonderte Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein. Diese kann zusätzliche Leistungen beinhalten, wie z. B.:

  • Medizinisch notwendiger oder sinnvoller Rücktransport in die Heimat
  • Keine Beeinträchtigung einer möglichen Beitragsrückerstattung im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls im Ausland

Tipp:

Vergleichen Sie vor Abschluss einer PKV oder einer Auslandsreisekrankenversicherung verschiedene Tarife und Anbieter, um den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden. Informieren Sie sich dabei genau über die Leistungen und Versicherungsbedingungen.

  • Auslandsreisekrankenversicherung: Eine Versicherung, die zusätzliche Kosten für medizinische Behandlungen und ggf. einen Rücktransport im Ausland abdeckt.
  • Anwartschaftsversicherung: Eine spezielle Form der PKV, die bei Auswanderung den Versicherungsschutz aufrechterhält.
  • Kostenerstattung: Bei der Kostenerstattung müssen Sie die Kosten für eine Behandlung zunächst selbst vorstrecken und reichen die Rechnungen anschließend bei Ihrer Versicherung ein.
  • Rücktransport: Der Transport vom Ausland zurück nach Deutschland in einem medizinisch ausgestatteten Flugzeug oder Krankenwagen.

Man unterscheidet:

  • Auslandsaufenthalt (dauerhaft): Bei einem Umzug in ein anderes Land innerhalb der EU oder des EWR bleibt der Versicherungsschutz in der Regel bestehen. Allerdings werden nur die Leistungen erstattet, die auch in Deutschland abgedeckt wären. Für einen Umzug in ein Land außerhalb der EU oder des EWR muss eine gesonderte Vereinbarung mit dem Versicherer abgeschlossen werden oder eine neue Versicherung abgeschlossen werden.
  • Auslandsreise: Privatversicherte haben in der Regel Versicherungsschutz in ganz Europa. Außerhalb Europas kann der Versicherungsschutz durch eine gesonderte Vereinbarung erweitert werden. Eine Auslandsreisekrankenversicherung kann zusätzliche Leistungen beinhalten, die im Rahmen des privaten Vollschutzes nicht abgedeckt sind.

Heilmittel: Vorsicht vor hohen Kosten

In der Standardberatung wird das Thema Heilmittel oft nur oberflächlich behandelt. Dabei handelt es sich jedoch um einen Bereich, der in Bezug auf die Kostenrisiken häufig unterschätzt wird.

Viele Menschen denken bei Heilmitteln zunächst an kurzfristige Behandlungen wie Krankengymnastik oder Massagen, die Beschwerden lindern oder beheben sollen.

Doch Heilmittel umfassen auch langwierige Therapien, die sich beispielsweise über Jahre erstrecken können. Dazu zählen Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie nach einem Schlaganfall oder einem Schädel-Hirn-Trauma. In solchen Fällen können die monatlichen Kosten leicht in den vierstelligen Bereich klettern.

Worauf Sie bei der Wahl der richtigen Versicherung achten sollten, erfahren Sie hier.

  • Heilmittel: Therapeutische Leistungen mit Heilmitteln dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Fachkräften erbracht werden. Dazu gehören Podologen, Physiotherapeuten, Masseure, Bademeister, Logopäden und Ergotherapeuten.
  • Ergotherapie: Die Ergotherapie hilft Menschen mit motorischen, sensorischen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, ihre Fähigkeiten im Alltag zu verbessern, wiederherzustellen oder zu kompensieren, um größtmögliche Unabhängigkeit zu erreichen.
  • Logopädie: Logopäden diagnostizieren, therapieren und beraten Patienten jeden Alters bei Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen.
  • Physiotherapie: Physiotherapeuten, früher Krankengymnasten genannt, behandeln Patienten mit Krankengymnastik, Physikalischer Therapie, Massagen, Inhalationstherapien und Bädern.

Tipp: Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss genau über die Leistungen der Krankenversicherung im Bereich Heilmittel. Achten Sie auf einen hohen Leistungsumfang und Kostenerstattungsmöglichkeiten.

Kind in der PKV versichern: So klappt’s trotz Behinderung

Die Aufnahme in die private Krankenversicherung (PKV) kann für Kinder mit Behinderung oder chronischer Erkrankung schwieriger sein. Manchmal lehnt die PKV den Antrag sogar ab oder verlangt höhere Beiträge.

Die gute Nachricht: Innerhalb der zwei Monate nach der Geburt gilt die Risikofreiheit. Das bedeutet: Die PKV muss Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen und darf keine erhöhten Beiträge aufgrund von Vorerkrankungen verlangen.

So funktioniert’s:

  1. Frist beachten: Melden Sie Ihr Kind spätestens zwei Monate nach der Geburt bei der PKV an.
  2. Wählen Sie den gewünschten Tarif: Ihr Kind erhält automatisch die Leistungen Ihres PKV-Tarifs. Sie können aber auch zusätzliche Leistungen wählen, z. B. für Brille oder Zahnspange. Dies kann den Beitrag erhöhen oder zu einem Risikozuschlag führen.
  3. Gesundheitsprüfung später möglich: Nach Ablauf der zwei Monate kann die PKV Ihr Kind bei einem Tarifwechsel oder einer Leistungserweiterung prüfen.

Wichtig: Seien Sie bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen immer ehrlich. Verschweigen von Erkrankungen kann zu Problemen und sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Alternative: Kinderversicherung

Falls die PKV aufgrund der Beeinträchtigung Ihres Kindes keine günstigen Konditionen anbietet, kann eine gesundheitsunabhängige Kinderversicherung eine Alternative sein. Diese Tarife sind zwar etwas teurer, bieten aber dennoch guten Versicherungsschutz.

Tipp: Ein unabhängiger Versicherungsberater kann Ihnen helfen, die beste Krankenversicherung für Ihr Kind zu finden.

Hilfsmittel im Gesundheitswesen: Was Sie wissen sollten

Hilfsmittel sind Geräte oder Produkte, die Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen helfen, ihren Alltag zu bewältigen und ihre Gesundheit zu verbessern.

Welche Hilfsmittel von der Krankenversicherung übernommen werden, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Die Leistungen sind in einem sogenannten Hilfsmittelkatalog definiert.

Es gibt zwei Arten von Hilfsmittelkatalogen:

  • Offener Hilfsmittelkatalog: Hier sind alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel versichert, die von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet werden.
  • Geschlossener Hilfsmittelkatalog: In diesem Katalog sind nur bestimmte Hilfsmittel aufgeführt, die von der Versicherung erstattet werden. Was nicht im Katalog steht, wird in der Regel nicht erstattet.

Wichtig:

  • Achten Sie bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung auf den Hilfsmittelkatalog. Ein offener Hilfsmittelkatalog bietet Ihnen mehr Flexibilität und Sicherheit.
  • Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Heilpraktiker beraten, welches Hilfsmittel für Sie am besten geeignet ist.
  • Stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung. Dazu benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt oder Heilpraktiker.
  • Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege im Zusammenhang mit dem Hilfsmittel auf.

Medizinprodukte

Medizinprodukte sind eine breite Gruppe von Produkten, die für die Diagnose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder Behinderungen eingesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • Verbandstoffe
  • Gehhilfen
  • Hörgeräte
  • Implantate
  • Medizinische Geräte

Medizinprodukte werden in verschiedene Risikoklassen eingeteilt, je nach dem potenziellen Risiko, das sie für den Patienten darstellen.

Hilfsmittel vs. Medizinprodukte

Der Hauptunterschied zwischen Hilfsmitteln und Medizinprodukten liegt in ihrer Wirkungsweise:

  • Hilfsmittel wirken hauptsächlich physikalisch, z. B. durch Unterstützung oder Stabilisierung des Körpers.
  • Medizinprodukte können auch pharmakologisch, immunologisch oder metabolisch wirken.

Fazit zu Hilfsmitteln in der PKV

Hilfsmittel können Menschen mit Behinderungen oder Beeinträchtigungen helfen, ein selbstständiges und erfülltes Leben zu führen. Informieren Sie sich eingehend über die verschiedenen Arten von Hilfsmitteln und die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung.

Psychotherapie: Alles Wichtige zur psychotherapeutischen Behandlung

Psychotherapie ist ein wichtiger Bestandteil der modernen Medizin und kann Menschen mit psychischen Erkrankungen und Beeinträchtigungen wirksam helfen.

Häufig unterschätzt: Die Kosten für eine Psychotherapie können je nach Dauer und Art der Therapie erheblich variieren.

Deshalb: In diesem Kapitel erhalten Sie wichtige Informationen zur ambulanten Psychotherapie, einschließlich der häufigsten Fragen zu Kosten, Dauer und Ablauf.

1. Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Heilverfahren, das bei der Behandlung von psychischen Erkrankungen und Störungen eingesetzt wird. Ziel einer Psychotherapie ist es, die Lebensqualität des Patienten zu verbessern und seine psychische Gesundheit zu stärken.

2. Arten der Psychotherapie

Es gibt verschiedene Formen der Psychotherapie, die sich in ihren Methoden und Herangehensweisen unterscheiden. Zu den wichtigsten Formen zählen:

  • Verhaltenstherapie: Diese Therapieform fokussiert auf die Veränderung von erlernten Verhaltensmustern und Denkmustern, die zu psychischen Problemen führen.
  • Tiefenpsychologische Psychotherapie: Diese Therapieform befasst sich mit den unbewussten Anteilen der Psyche und deren Einfluss auf das aktuelle Erleben und Verhalten.
  • Analytische Psychotherapie: Diese Form der Psychotherapie basiert auf der Psychoanalyse Sigmund Freuds und zielt auf die Auflösung unbewusster Konflikte ab.

3. Ambulante vs. stationäre Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie: Die Behandlung findet in der Regel in der Praxis des Psychotherapeuten statt. Der Patient kommt zu regelmäßigen Terminen und arbeitet mit dem Therapeuten an seinen psychischen Problemen.

Stationäre Psychotherapie: Diese Form der Behandlung findet in einer Klinik statt. Der Patient ist während der Therapiezeit in der Klinik untergebracht und erhält intensive Betreuung durch Therapeuten, Ärzte und Pflegepersonal.

4. Ablauf einer ambulanten Psychotherapie

Die erste Phase:

  • Sprechstunde: Der Patient vereinbart einen Termin bei einem Psychotherapeuten für eine sogenannte “Sprechstunde”. In diesem Gespräch klärt der Therapeut mit dem Patienten die Probleme und Anliegen des Patienten ab.
  • Probestunden: Nach der Sprechstunde folgen in der Regel ein bis zwei Probestunden. In diesen Sitzungen geht es darum, dass sich Patient und Therapeut besser kennenlernen und klären, ob eine Therapie zwischen ihnen möglich ist.
  • Bewilligung durch die Krankenkasse: Liegt eine Therapievereinbarung zwischen Patient und Therapeut vor, muss der Patient diese bei seiner Krankenkasse beantragen. Die Krankenkasse prüft den Antrag und bewilligt die Therapie in der Regel, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Therapiephase:

  • Regelmäßige Sitzungen: Die ambulante Psychotherapie findet in der Regel in Form von wöchentlichen Einzelgesprächen statt. Die Dauer einer Sitzung beträgt in der Regel 50 Minuten.
  • Therapiedauer: Die Dauer einer Psychotherapie ist individuell verschieden und hängt von der Schwere der Erkrankung, der gewählten Therapieform und dem Therapieverlauf ab. Im Durchschnitt dauert eine ambulante Psychotherapie zwischen 20 und 50 Sitzungen.

5. Kosten einer ambulanten Psychotherapie

Gesetzliche Krankenversicherung: Gesetzlich Krankenversicherte bezahlen für die ambulante Psychotherapie in der Regel nur die Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro pro Sitzung. Die restlichen Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Private Krankenversicherung: Bei Privatversicherten variieren die Kosten für eine Psychotherapie je nach Tarif. In der Regel müssen Privatversicherte die Kosten für die Therapie zunächst selbst vorstrecken und diese anschließend bei ihrer Versicherung einreichen. Die Versicherung erstattet die Kosten dann ganz oder teilweise.

Stationäre Psychotherapie: Intensivbehandlung für akute psychische Krisen

Die stationäre Psychotherapie ist eine intensive Behandlungsform für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen oder akuten Krisen. Sie findet in einer spezialisierten Klinik statt, in der die Patienten rund um die Uhr betreut werden.

Wann ist eine stationäre Psychotherapie sinnvoll?

Eine stationäre Psychotherapie kommt in Frage, wenn:

  • die ambulante Psychotherapie nicht ausreichend ist
  • die psychische Erkrankung so schwerwiegend ist, dass der Patient im Alltag nicht mehr zurechtkommt
  • eine akute Krise vorliegt, die eine sofortige Behandlung erfordert
  • die Gefahr der Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung besteht

Vorteile der stationären Psychotherapie:

  • Intensive Betreuung: Die Patienten werden rund um die Uhr von einem Team aus Therapeuten, Ärzten und Pflegepersonal betreut.
  • Strukturierter Tagesablauf: Ein strukturierter Tagesablauf mit Einzel- und Gruppentherapien, Bewegungstherapie und anderen Aktivitäten bietet den Patienten Sicherheit und Orientierung.
  • Kontrollierte Umgebung: Die geschützte Umgebung der Klinik ermöglicht es den Patienten, sich auf ihre Genesung zu konzentrieren.
  • Schnelle Hilfe in Krisen: In akuten Krisensituationen ist schnelles und kompetentes Handeln möglich.

Ablauf der stationären Psychotherapie

  • Aufnahme: Die Aufnahme in einer stationären Psychotherapie erfolgt in der Regel nach einem Vorgespräch mit einem Arzt oder Psychotherapeuten.
  • Behandlungsplan: Nach der Aufnahme erstellt das Behandlungsteam einen individuellen Behandlungsplan für jeden Patienten.
  • Therapiephase: Die Therapiephase umfasst Einzel- und Gruppentherapien, Bewegungstherapie, Entspannungsverfahren und andere Aktivitäten.
  • Entlassung: Die Entlassung aus der stationären Psychotherapie erfolgt, wenn die psychische Stabilität des Patienten wiederhergestellt ist und er im Alltag zurechtkommt.

Kosten der stationären Psychotherapie

Die Kosten für eine stationäre Psychotherapie werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. In einigen Fällen müssen die Patienten einen Eigenanteil leisten.

Wichtig:

  • Die stationäre Psychotherapie ist eine wirksame Behandlungsform für schwere psychische Erkrankungen und akute Krisen.
  • Der Entscheidung für eine stationäre Therapie sollte immer ein ausführliches Beratungsgespräch mit einem Arzt oder Psychotherapeuten vorausgehen.
  • Es ist wichtig, dass die Patienten aktiv an der Therapie mitarbeiten und die Behandlungsangebote nutzen.

Zahnmedizin in der privaten Krankenversicherung: Was Sie wissen sollten

Zahnleistungen sind ein wichtiger Bestandteil der privaten Krankenversicherung (PKV). Doch die Konditionen und Erstattungsregelungen variieren stark zwischen den verschiedenen Tarifen.

Deshalb: In diesem Kapitel erfahren Sie, worauf Sie bei der Auswahl eines PKV-Tarifs mit Zahnleistungen achten sollten.

1. Kostenerstattung vs. Kostenzusage

Kostenerstattung: Bei der Kostenerstattung erhalten Sie von Ihrer PKV den Betrag erstattet, den Sie nach der Behandlung beim Zahnarzt selbst bezahlt haben.

Kostenzusage: Bei der Kostenzusage vereinbaren Sie vor der Behandlung mit Ihrer PKV einen Festpreis für die Leistung. So kennen Sie die Kosten im Voraus und müssen keine hohen Rechnungen befürchten.

Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Wunschzahnarzt mit Ihrer PKV abrechnet. So können Sie direkt mit ihm über die Kosten und die Erstattung sprechen.

2. Leistungsumfang

Die PKV-Tarife unterscheiden sich stark im Leistungsumfang für Zahnleistungen. Achten Sie darauf, dass die wichtigsten Leistungen wie:

  • Zahnfüllungen
  • Wurzelbehandlungen
  • Parodontologie
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate)

in Ihrem gewählten Tarif abgedeckt sind.

Tipp: Informieren Sie sich über die zahnmedizinischen Standards in Ihrem Tarif. Manche Tarife bieten nur die Basisversorgung, während andere auch hochwertige Materialien und innovative Behandlungsmethoden abdecken.

3. Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherungen sind eine gute Möglichkeit, den Leistungsumfang Ihrer PKV für Zahnleistungen zu erweitern. Sie können diese unabhängig von Ihrer PKV abschließen und so Ihre individuellen Bedürfnisse absichern.

Tipp: Vergleichen Sie verschiedene Zahnzusatzversicherungen, bevor Sie sich für eine entscheiden. Achten Sie dabei auf die Höhe der Erstattungsleistungen, die Vertragslaufzeit und etwaige Wartezeiten.

4. Zahngesundheit

Je besser Ihre Zahngesundheit ist, desto geringer sind in der Regel die Kosten für Zahnleistungen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt gehen und Ihre Zähne gut pflegen.

Tipp: Viele PKV-Tarife belohnen eine gute Zahngesundheit mit Beitragsrückerstattungen oder Bonusleistungen.

5. Kostenvoranschlag

Lassen Sie vor jeder größeren Zahnbehandlung einen Kostenvoranschlag erstellen. So können Sie die Kosten im Voraus kalkulieren und gegebenenfalls mit Ihrer PKV abstimmen.

Fazit zu den Zahnleistungen

Die Wahl des richtigen PKV-Tarifs mit Zahnleistungen ist wichtig, um Ihre Zähne optimal zu versichern. Informieren Sie sich vorab genau über die verschiedenen Konditionen und Leistungen und wählen Sie einen Tarif, der Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.

Primärarzt- und Hausarzttarife in der PKV: Alles Wichtige auf einen Blick

Primärarzt- und Hausarzttarife der privaten Krankenversicherung (PKV) sind oft günstiger als Tarife ohne diese Einschränkung. Doch was genau bedeuten diese Tarife und welche Einschränkungen muss man als Versicherter in Kauf nehmen?

1. Was ist das Primärarztprinzip?

Beim Primärarztprinzip ist der Hausarzt die erste Anlaufstelle für alle medizinischen Fragen. Der Hausarzt entscheidet dann, ob er die Behandlung selbst durchführen kann oder ob er den Patienten an einen Facharzt überweisen muss.

2. Was ist das Hausarztprinzip?

Das Hausarztprinzip ähnelt dem Primärarztprinzip. Der Unterschied besteht darin, dass der Versicherte sich für die Behandlung frei für einen Hausarzt aus einer Liste von Vertragsärzten entscheiden kann.

3. Welche Einschränkungen haben Primärarzt- und Hausarzttarife?

In der Regel muss der Versicherte bei einem Primärarzt- oder Hausarzttarif zunächst zum Hausarzt gehen, bevor er einen Facharzt aufsuchen kann. Ausnahmen sind möglich, wenn der Patient beispielsweise einen akuten Notfall hat oder wenn er bereits bei einem Facharzt in Behandlung ist.

4. Lohnt sich ein Primärarzt- oder Hausarzttarif?

Ob sich ein Primärarzt- oder Hausarzttarif lohnt, hängt von den individuellen Bedürfnissen des Versicherten ab. Wer selten einen Arzt aufsucht und mit dem Hausarztprinzip gut zurechtkommt, kann mit einem solchen Tarif Geld sparen. Wer jedoch häufig einen Facharzt benötigt, sollte sich überlegen, ob er nicht lieber einen Tarif ohne diese Einschränkung wählt.

5. Was ist bei der Wahl eines Primärarzt- oder Hausarzttarifs zu beachten?

Bei der Wahl eines Primärarzt- oder Hausarzttarifs sollte man auf folgende Punkte achten:

  • Welche Hausärzte stehen zur Verfügung?
  • Welche Fachärzte arbeiten mit dem Hausarzt zusammen?
  • Welche Leistungen sind im Tarif enthalten?
  • Wie hoch ist der Selbstbehalt?
  • Wie hoch sind die Beiträge?

6. Fazit zu den Primärarzt-Tarifen / Hausarzt-Tarifen

Primärarzt- und Hausarzttarife können eine gute Möglichkeit sein, Geld in der PKV zu sparen. Allerdings sollte man sich vor der Entscheidung für einen solchen Tarif genau über die Einschränkungen informieren und die Tarife verschiedener Anbieter vergleichen.

Wichtig:

  • Primärarzt- und Hausarzttarife sind in der Regel günstiger als Tarife ohne diese Einschränkung.
  • Versicherte müssen bei diesen Tarifen zunächst zum Hausarzt gehen, bevor sie einen Facharzt aufsuchen können.
  • Ob sich ein solcher Tarif lohnt, hängt von den individuellen Bedürfnissen des Versicherten ab.
  • Bei der Wahl eines Primärarzt- oder Hausarzttarifs sollte man verschiedene Anbieter vergleichen.

Wahlärztliche Behandlung (Chefarztbehandlung) in der PKV: Was Sie wissen sollten

Wahlärztliche Behandlungen, also die Behandlung durch den Chefarzt im Krankenhaus, sind in der privaten Krankenversicherung (PKV) ein wichtiges Thema.

In diesem Kapitel erfahren Sie:

  • Was ist eine wahlärztliche Behandlung?
  • Was ist eine Wahlleistungsvereinbarung?
  • Was muss bei der Wahl des Chefarztes beachtet werden?
  • Welche Kosten übernimmt die PKV für wahlärztliche Behandlungen?
  • Was sind die Vorteile einer wahlärztlichen Behandlung?
  • Was sind die Nachteile einer wahlärztlichen Behandlung?

1. Was ist eine wahlärztliche Behandlung?

Bei einer wahlärztlichen Behandlung entscheiden Sie sich als Privatpatient dafür, von einem Chefarzt im Krankenhaus behandelt zu werden. Der Chefarzt ist der Leiter einer Klinikabteilung und verfügt über besondere Erfahrung und Expertise in seinem Fachgebiet.

2. Was ist eine Wahlleistungsvereinbarung?

Bevor die wahlärztliche Behandlung beginnt, müssen Sie mit dem Krankenhaus eine Wahlleistungsvereinbarung abschließen. In dieser Vereinbarung werden die Kosten der Behandlung sowie die erbrachten Leistungen festgehalten.

3. Was muss bei der Wahl des Chefarztes beachtet werden?

Achten Sie bei der Wahl des Chefarztes auf seine Qualifikation und Erfahrung. Informieren Sie sich über seine Spezialgebiete und seine Erfolgsquote bei ähnlichen Behandlungen.

4. Welche Kosten übernimmt die PKV für wahlärztliche Behandlungen?

Die Kosten für wahlärztliche Behandlungen werden von der PKV in der Regel übernommen. Allerdings gibt es von Anbieter zu Anbieter unterschiedliche Regelungen zur Höhe der Erstattung und zu den Voraussetzungen für die Kostenübernahme.

5. Was sind die Vorteile einer wahlärztlichen Behandlung?

  • Höhere Qualität der Behandlung: Chefärzte verfügen über besondere Erfahrung und Expertise in ihrem Fachgebiet.
  • Persönliche Betreuung: Sie werden vom Chefarzt persönlich betreut und können sich sicher sein, dass Sie die bestmögliche Behandlung erhalten.
  • Kurze Wartezeiten: Chefärzte haben in der Regel kürzere Wartezeiten als andere Ärzte im Krankenhaus.

6. Was sind die Nachteile einer wahlärztlichen Behandlung?

  • Höhere Kosten: Wahlärztliche Behandlungen sind in der Regel teurer als Behandlungen durch andere Ärzte im Krankenhaus.
  • Nicht alle Leistungen sind erstattungsfähig: Nicht alle Leistungen, die von einem Chefarzt erbracht werden, sind von der PKV erstattungsfähig.
  • Vorherige Absprache notwendig: Eine wahlärztliche Behandlung muss im Voraus mit dem Krankenhaus vereinbart werden.

Fazit zur Chefarztbehandlung

Wahlärztliche Behandlungen können eine gute Möglichkeit sein, die Qualität der Behandlung im Krankenhaus zu verbessern. Allerdings sollten Sie sich vor der Entscheidung für eine wahlärztliche Behandlung über die Kosten und die Leistungen informieren, die von Ihrer PKV übernommen werden.

Wichtig:

  • Die Kosten für wahlärztliche Behandlungen werden von der PKV in der Regel übernommen. Allerdings gibt es von Anbieter zu Anbieter unterschiedliche Regelungen zur Höhe der Erstattung und zu den Voraussetzungen für die Kostenübernahme.
  • Versicherte der PKV sollten sich vor der Wahl eines Tarifs genau über die Leistungen informieren, die im Bereich der wahlärztlichen Behandlungen angeboten werden.
  • Eine wahlärztliche Behandlung muss im Voraus mit dem Krankenhaus vereinbart werden.

Anschlussheilbehandlung und Reha-Maßnahmen in der PKV: Alles Wichtige

Nach einer stationären Krankenhausbehandlung ist der Genesungsprozess oft noch nicht abgeschlossen. Um die Gesundheit vollständig wiederherzustellen, sind weitere Behandlungen oder Maßnahmen notwendig.

Hier kommen die Anschlussheilbehandlung (AHB) und Reha-Maßnahmen ins Spiel.

1. Was ist eine Anschlussheilbehandlung?

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine stationäre medizinische Rehabilitation, die direkt an eine Krankenhausbehandlung anschließt. Ziel der AHB ist es, die durch die Krankheit oder Operation entstandenen Beeinträchtigungen zu beseitigen oder zu lindern und den Patienten wieder in sein Alltags- und Berufsleben zurückzuführen.

2. Was sind Reha-Maßnahmen?

Reha-Maßnahmen sind ambulante oder stationäre medizinische Leistungen, die zur Rehabilitation von Patienten mit Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen eingesetzt werden. Ziel der Reha-Maßnahmen ist es, die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Patienten zu verbessern und seine Teilhabe am Leben in Familie, Gesellschaft und Beruf zu fördern.

3. Unterschiede zwischen AHB und Reha-Maßnahmen

Die wichtigsten Unterschiede zwischen AHB und Reha-Maßnahmen sind:

  • Zeitpunkt: Die AHB schließt direkt an eine Krankenhausbehandlung an, während Reha-Maßnahmen auch zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können.
  • Ort: Die AHB wird in der Regel stationär in einer Reha-Klinik durchgeführt, während Reha-Maßnahmen sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden können.
  • Ziel: Das Ziel der AHB ist die direkte Weiterbehandlung nach einer Krankenhausbehandlung, während Reha-Maßnahmen auch bei chronischen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen eingesetzt werden können.

4. Kostenübernahme durch die PKV

Die Kosten für eine AHB oder Reha-Maßnahmen werden in der Regel von der privaten Krankenversicherung (PKV) übernommen. Allerdings gibt es von Anbieter zu Anbieter unterschiedliche Regelungen zur Höhe der Erstattung und zu den Voraussetzungen für die Kostenübernahme.

5. Worauf Sie bei der Wahl eines PKV-Tarifs achten sollten

Bei der Wahl eines PKV-Tarifs sollten Sie darauf achten, dass der Tarif die Kosten für AHB und Reha-Maßnahmen ohne Einschränkungen übernimmt. Achten Sie insbesondere auf folgende Punkte:

  • Erstattungssatz: In welcher Höhe werden die Kosten für AHB und Reha-Maßnahmen erstattet?
  • Höchstbetrag: Gibt es einen Höchstbetrag für die Erstattung der Kosten?
  • Vorbehandlungen: Sind Vorbehandlungen erforderlich, bevor die Kosten für AHB und Reha-Maßnahmen übernommen werden?
  • Wartezeiten: Gibt es Wartezeiten, bevor die Kosten für AHB und Reha-Maßnahmen übernommen werden?

6. Fazit zur Anschlussheilbehandlung

AHB und Reha-Maßnahmen sind wichtige Bestandteile der medizinischen Rehabilitation. Versicherte der PKV sollten sich vor der Wahl eines Tarifs genau über die Leistungen informieren, die im Bereich AHB und Reha-Maßnahmen angeboten werden.

Wichtig:

  • Die Kosten für AHB und Reha-Maßnahmen werden in der Regel von der PKV übernommen.
  • Es gibt jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschiedliche Regelungen zur Höhe der Erstattung und zu den Voraussetzungen für die Kostenübernahme.
  • Versicherte der PKV sollten sich vor der Wahl eines Tarifs genau über die Leistungen informieren, die im Bereich AHB und Reha-Maßnahmen angeboten werden.

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