Kündigung der privaten Krankenversicherung: Wichtige Hinweise 2024

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlreiche Vorteile, wie freie Arztwahl, Chefarztbehandlung und komfortable Unterbringung im Krankenhaus. Doch die Beiträge in der PKV können mit zunehmendem Alter deutlich steigen. In einigen Lebenssituationen kann es daher sinnvoll sein, die PKV zu kündigen und in die GKV zurückzukehren oder alternativ auch zu einer anderen PKV Gesellschaft zu wechseln.

Doch Vorsicht: wenn Sie Ihre PKV Gesellschaft wechseln, kann ein Teil Ihrer Altersrückstellungen verloren gehen – manchmal können auch die gesamten Alterungsrückstellungen verloren gehen.

Prüfen Sie daher immer unbedingt, ob nicht vielleicht ein Tarifwechsel innerhalb der PKV Gesellschaft mehr Sinn macht (Stichwort § 204 VVG).

Private Krankenversicherung kündigen
Private Krankenversicherung kündigen

Wann kann ich meine PKV kündigen?

Die Kündigung der PKV ist grundsätzlich zu folgenden Terminen möglich:

Zum Ende des Versicherungsjahres: Die meisten PKV-Verträge haben ein Kalenderjahr als Versicherungsjahr. Das bedeutet, dass Sie Ihre PKV mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Dezember kündigen können. In einigen Fällen kann das Versicherungsjahr von dieser Regelung abweichen. Den genauen Termin finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Bei Vorliegen eines Sonderkündigungsrechts: In bestimmten Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, d.h. Sie können Ihre PKV auch vorzeitig kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht zum Beispiel bei:

  • Eintritt in die GKV: Wenn Sie wieder pflichtversichert in der GKV werden, können Sie Ihre PKV mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Monats kündigen, in dem die Pflichtversicherung beginnt.
  • Erhöhung des PKV-Beitrages: Bei einer Beitragsanpassung Ihrer PKV haben Sie ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung.
  • Beitragsfreistellung: Wenn Sie Ihre PKV beitragsfrei stellen lassen, können Sie diese zum Ende der Beitragsfreistellung mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
  • Tod des Versicherten: Beim Tod des Versicherten können die Hinterbliebenen die PKV mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Monats kündigen, in dem der Tod eingetreten ist.

Wie kann ich meine PKV kündigen?

Die Kündigung der PKV muss schriftlich erfolgen. Ein formloses Schreiben per E-Mail reicht nicht aus. Sie können den Kündigungswunsch per Brief oder Einschreiben versenden. Im Kündigungsschreiben sollten Sie folgende Angaben machen:

  • Ihren Namen und Ihre Adresse
  • Ihre Versichertennummer
  • Die Kündigungsfrist
  • Den Grund für die Kündigung (optional)
  • Ihre Unterschrift

Was muss ich bei der Kündigung meiner PKV beachten?

Kündigungsfrist: Beachten Sie die Kündigungsfrist Ihrer PKV. Eine Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist ist in der Regel nicht möglich.

Sonderkündigungsrecht: Prüfen Sie, ob Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, können Sie Ihre PKV vorzeitig kündigen.

Altersrückstellungen: Bei einer Kündigung der PKV gehen die angesammelten Altersrückstellungen in der Regel verloren. Nur in einigen Fällen können Sie die Altersrückstellungen auf eine neue PKV übertragen lassen.

Rückkehr in die GKV: Wenn Sie in die GKV zurückkehren möchten, müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Die GKV muss Sie in der Regel aufnehmen, wenn Sie die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllen.

Nachversicherung: Wenn Sie nach dem 55. Lebensjahr in die GKV zurückkehren möchten, müssen Sie sich unter Umständen freiwillig in der GKV versichern. Die freiwillige GKV ist in der Regel teurer als die PKV.

Kündigung von privaten Krankenzusatzversicherungen

Die Kündigung von privaten Krankenzusatzversicherungen ist in der Regel einfacher als die Kündigung der PKV. Die Kündigungsfristen und -bedingungen sind in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Zusatzversicherung geregelt. In der Regel können Sie Ihre Krankenzusatzversicherung mit einer Frist von zwei bis drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Unterschiede bei der Kündigung von PKV und Krankenzusatzversicherung

Die wichtigsten Unterschiede bei der Kündigung von PKV und Krankenzusatzversicherung sind:

Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist für die PKV beträgt in der Regel drei Monate, die Kündigungsfrist für eine Krankenzusatzversicherung zwei bis drei Monate.

Sonderkündigungsrecht: Bei der PKV gibt es verschiedene Sonderkündigungsrechte, bei einer Krankenzusatzversicherung in der Regel nicht.

Altersrückstellungen: Bei der PKV gehen die Altersrückstellungen bei einer Kündigung in der Regel verloren, bei einer Krankenzusatzversicherung nicht.

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